Richtiger Umgang mit Feuerlöscher
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- Geschrieben von Daniel Doppelbauer
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06. August 2014
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Richtlinien Lagerfeuer
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- Geschrieben von Daniel Doppelbauer
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06. August 2014
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Das Bundesluftreinhaltegesetz, BGBl. Nr. 137/2002 idgF § 3, Abs. 1, sagt aus, dass sowohl das punktuelle als auch das flächenhafte Verbrennen von Materialien außerhalb dafür bestimmter Anlagen verboten ist.
Ausnahmen (§ 3, Abs. 3) von diesem Verbot sind:
- das Verbrennen im Freien im Rahmen von Übungen zur Brand- und Katastrophenbekämpfung des Bundesheeres und der Feuerwehren sowie der von den Feuerwehren durchgeführten Selbstschutzausbildung von Zivilpersonen
- Lagerfeuer
- Grillfeuer
- das Abflammen im Sinne des § 1 a Abs. 5 im Rahmen der integrierten Produktion bzw. biologischen Wirtschaftsweise
- das punktuelle Verbrennen von geschwendetem Material in schwer zugänglichen alpinen Lagen zur Verhinderung der Verbuschung
Ausnahme gemäß Oö. Brauchtumsfeuerverordnung 2011
- Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die durch volkstümliche Übung in der Region traditionell anerkannt sind. Brauchtumsfeuer dürfen bis zu zwei Wochen vor und nach dem das Brauchtum begründenden Datum (z. B. Sonnenwende oder sonstiger Brauchtag) abgebrannt werden.
Wenn ein Feuer auf Grund der Ausnahmeregelungen erlaubt ist, melden Sie dies bitte mindestens 2 Tage vorher der Feuerwehr, dem Rettungsdienst und der Polizei per Fax, e-mail oder Post mit nachfolgendem Formular. Diese Verpflichtung zur Meldung besteht lt. Oö. Feuerpolizeigesetz § 2, wenn durch Art und Umfang des Feuers, Rauch oder Funkenfluges ein unbegründeter Einsatz ausgelöst werden könnte.
Beachten Sie bitte auch die Waldbrandschutzverordnung der Stadt Linz.
Demnach ist das Feuerentzünden und Rauchen in den Waldgebieten Schiltenberg, Marine-Wald, Wambach und im gesamten Bereich der Traun- und Donauauen und in deren Gefährdungsbereichen verboten. Unter Gefährdungsbereich versteht man all jene Orte, an denen wegen der Boden- und/oder Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers in einen benachbarten Wald begünstigt wird.
Die Waldeigentümer dürfen diese Verbote ersichtlich machen. Es drohen Geldstrafen bis zu € 7270,- oder Freiheitsstrafen bis zu 4 Wochen. Diese Verordnung wird jährlich an den Amtstafeln der Stadt Linz kundgemacht.
Meldung offenes Feuer
Web Links
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- Geschrieben von Thanhofer Jürgen
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14. Juli 2014
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Organisation
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09. Juli 2014
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Kommandanten
Feuerwehrkommandant
HBI Patrick Pötscher
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Feuerwehrkommandant-
Stellvertreter
OBI Ing. Helmut Adelsmair
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Zugskommandanten
Zugskommandant
BI Thomas Heiß
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Lotsen- und Nachrichten
Zugskommandant
BI Dipl. Ing. Jürgen Thanhofer
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Verwaltung
Schriftführer
AW Sabine Spitzer
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Gerätewart
AW Martin Fischerleitner
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Kassier
AW Erwin Mistlberger
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Gruppenkommandanten
Gruppenkommandant
HBM Dipl. Ing. (FH) Emanuel Maier
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Gruppenkommandant
HBM Rosenberger Paul, MSc
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Atemschutzwart
HFM Wespl Philipp
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Jugendbetreuer
HBM Bernhard Fürlinger
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Mach mit bei unserer Feuerwehrjugend
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- Geschrieben von FF Schleißheim
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10. April 2014
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Hast du dich schon einmal gefragt, was neben dem Feuerlöschen noch alles zu den Aufgaben einer Feuerwehr gehört? Wie fühlt es sich an dem Wasserdruck standzuhalten und welchen Unterschied gibt es bei den Fahrzeugen?
Bei uns erhältst du nicht nur eine vollwertige Ausbildung zum Feuerwehrmann oder -frau, sondern genießt viele Freizeitaktivitäten wie Spieleabende, Ausflüge ins Schwimmbad oder ins Kino. Natürlich nehmen wir auch gemeinsam laufend an Feuerwehrjugendbewerben und -übungen teil, wo wir unsere Geschicklichkeit und Sportlichkeit unter Beweis stellen.
Mit dem dazugehörigen theoretischen Wissen kannst du verschiedene Abzeichen erreichen. Bei uns steht Teamzusammenhalt an erster Stelle, so entstehen auch schnell Freundschaften!
Wir treffen uns jeden Freitag um 17:00 Uhr im Feuerwehrhaus
(wir bitten um kurze telefonische Rücksprache).
Wir freuen uns auf dich!
Ansprechpartner in unserer Feuerwehrjugend ist Bernhard Fürlinger (0670/4008272)
Feuerwehrhaus der FF Schleißheim
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- Geschrieben von FF Schleißheim
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12. November 2012
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