Laufende Einsätze:

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Das Bundesluftreinhaltegesetz, BGBl. Nr. 137/2002 idgF § 3, Abs. 1, sagt aus, dass sowohl das punktuelle als auch das flächenhafte Verbrennen von Materialien außerhalb dafür bestimmter Anlagen verboten ist.

Ausnahmen (§ 3, Abs. 3) von diesem Verbot sind:

  • das Verbrennen im Freien im Rahmen von Übungen zur Brand- und Katastrophenbekämpfung des Bundesheeres und der Feuerwehren sowie der von den Feuerwehren durchgeführten Selbstschutzausbildung von Zivilpersonen
  • Lagerfeuer
  • Grillfeuer
  • das Abflammen im Sinne des § 1 a Abs. 5 im Rahmen der integrierten Produktion bzw. biologischen Wirtschaftsweise
  • das punktuelle Verbrennen von geschwendetem Material in schwer zugänglichen alpinen Lagen zur Verhinderung der Verbuschung

Ausnahme gemäß Oö. Brauchtumsfeuerverordnung 2011

  • Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die durch volkstümliche Übung in der Region traditionell anerkannt sind. Brauchtumsfeuer dürfen bis zu zwei Wochen vor und nach dem das Brauchtum begründenden Datum (z. B. Sonnenwende oder sonstiger Brauchtag) abgebrannt werden.

Wenn ein Feuer auf Grund der Ausnahmeregelungen erlaubt ist, melden Sie dies bitte mindestens 2 Tage vorher der Feuerwehr, dem Rettungsdienst und der Polizei per Fax, e-mail oder Post mit nachfolgendem Formular. Diese Verpflichtung zur Meldung besteht lt. Oö. Feuerpolizeigesetz § 2, wenn durch Art und Umfang des Feuers, Rauch oder Funkenfluges ein unbegründeter Einsatz ausgelöst werden könnte.

Beachten Sie bitte auch die Waldbrandschutzverordnung der Stadt Linz.
Demnach ist das Feuerentzünden und Rauchen in den Waldgebieten Schiltenberg, Marine-Wald, Wambach und im gesamten Bereich der Traun- und Donauauen und in deren Gefährdungsbereichen verboten. Unter Gefährdungsbereich versteht man all jene Orte, an denen wegen der Boden- und/oder Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers in einen benachbarten Wald begünstigt wird.
Die Waldeigentümer dürfen diese Verbote ersichtlich machen. Es drohen Geldstrafen bis zu € 7270,- oder Freiheitsstrafen bis zu 4 Wochen. Diese Verordnung wird jährlich an den Amtstafeln der Stadt Linz kundgemacht.

 


Meldung offenes Feuer

Kommandanten

Pötscher Patrick  

Adelsmair Helmut

Feuerwehrkommandant
HBI Patrick Pötscher
 
Feuerwehrkommandant-
Stellvertreter
OBI Ing. Helmut Adelsmair

 

Zugskommandanten

heisz  

Thanhofer Jürgen

Zugskommandant
BI Thomas Heiß
 
Lotsen- und Nachrichten
Zugskommandant
BI Dipl. Ing. Jürgen Thanhofer

 

Verwaltung

 

Sabine Spitzer

   

Fischerleitner Martin

   

Mistlberger Erwin

Schriftführer
AW Sabine Spitzer
 
Gerätewart
AW Martin Fischerleitner
 
Kassier
AW Erwin Mistlberger

 

Gruppenkommandanten

Mair Emanuel  

Rosenberger Paul

 
Gruppenkommandant
HBM Dipl. Ing. (FH) Emanuel Maier
 
Gruppenkommandant
HBM Rosenberger Paul, MSc

Wespl Philipp

 

Fürlinger Bernhard

 
Atemschutzwart
HFM Wespl Philipp
 
Jugendbetreuer
HBM Bernhard Fürlinger

 

 

06 sei dabei

Hast du dich schon einmal gefragt, was neben dem Feuerlöschen noch alles zu den Aufgaben einer Feuerwehr gehört? Wie fühlt es sich an dem Wasserdruck standzuhalten und welchen Unterschied gibt es bei den Fahrzeugen?

Bei uns erhältst du nicht nur eine vollwertige Ausbildung zum Feuerwehrmann oder -frau, sondern genießt viele Freizeitaktivitäten wie Spieleabende, Ausflüge ins Schwimmbad oder ins Kino. Natürlich nehmen wir auch gemeinsam laufend an Feuerwehrjugendbewerben und -übungen teil, wo wir unsere Geschicklichkeit und Sportlichkeit unter Beweis stellen.

Mit dem dazugehörigen theoretischen Wissen kannst du verschiedene Abzeichen erreichen. Bei uns steht Teamzusammenhalt an erster Stelle, so entstehen auch schnell Freundschaften!

 

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Wir treffen uns jeden Freitag um 17:00 Uhr im Feuerwehrhaus

(wir bitten um kurze telefonische Rücksprache).

Wir freuen uns auf dich!

 

Ansprechpartner in unserer Feuerwehrjugend ist Bernhard Fürlinger (0670/4008272)

 

 

In der Einsatzzentrale werden größere Einsätze koordiniert und abgewickelt. Deshalb befinden sich darin auch alle dazu benötigten Anlagen für Sirene & Pager. Für die EDV-gestützte Abwicklung und Koordination des Einsatzwesens finden sich ein Computerarbeitsplatz mit zwei TFT-Monitoren und ein Drucker. In Zusammenarbeit mit der Fa. Zehetner Elektronik wurde in der Herrengarderobe ein Monitor installiert, der die Einsatzmeldung vollständig anzeigt. Zentrale
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Ein eigenständiger PC ist mit dem WAS verbunden, übernimmt den Alarmierungstext und gibt ihn an dem Bildschirm aus.

Einsatzgarderobe mit Anzeige des Einsatzgrundes am Bildschirm.

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AS-Raum

Atemschutzwerkstätte mit Prüfeinrichtungen und dem Trockenschrank für die Atemschutzmasken. Weiters wird dieser Raum auch für die Lagerung der Reserveuniformen verwendet.

Hier werden viele Reparaturen und Wartungsarbeiten vom Gerätewart und von den Feuerwehrmitgliedern in Eigenregie selbst durchgeführt.

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Fahrzeughalle

Fahrzeughalle mit KDO, LFB-A1 und TLFA-2000.

Schlauchwäsche mit selbst entwickelter Schlauchaufhängung.

Schlauchwaesche
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Lager im Zwischengeschoss.

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